Herbstzeit, Haftungszeit !

Die Herbst- und Winterzeit steht vor der Tür, viele wissen aber nicht, welche Pflichten man als Eigentümer hat. Die Räum und Kehrpflicht ist im BGB klar geregelt, fegt man das Laub nicht, oder man unterlässt das streuen der Gehwege, kommt man schnell in die Haftung. Hier kann man aber nicht erklären, dass man eine Firma mit beauftragt hat, die Obliegenheiten muss der Eigentümer erfüllen.