Startseite » Ratgeber & Aktuelles » Herbstzeit, Haftungszeit

Herbstzeit, Haftungszeit

Persönliche Beratung aus Berlin-Spandau, für Berlin und Brandenburg und online bundesweit.

Kostenlose Beratung anfragen030 95 600 300

Herbst und Winter stehen vor der Tür. Viele Eigentümer wissen aber nicht, welche Pflichten sie jetzt haben. Wer nasses Laub liegen lässt oder bei Glätte nicht streut, haftet, wenn jemand stürzt.

Welche Pflichten gelten?

Als Eigentümer musst du dafür sorgen, dass auf deinem Grundstück und dem angrenzenden Gehweg niemand zu Schaden kommt. Welche Räum- und Streupflichten genau gelten, regelt deine Gemeinde in ihrer Satzung. Kommst du ihnen nicht nach, haftest du nach § 823 BGB für den Schaden.

  • Laub regelmäßig von Gehwegen und Zufahrten entfernen
  • Schnee räumen und streuen zu den Zeiten, die die Satzung vorgibt
  • Eiszapfen an Dachrinnen und Vordächern im Blick behalten
Auch wenn du eine Firma mit dem Winterdienst beauftragst, bleibst du als Eigentümer in der Verantwortung, sie zu kontrollieren.
Mein Tipp: Für das selbst bewohnte Haus zahlt meist die Privathaftpflicht, für unbebaute Grundstücke die Grundstückshaftpflicht. Ich prüfe, ob du richtig abgesichert bist.
Haftung prüfen lassenIch vergleiche für dich aus rund 460 Versicherern.
Beratung anfragen
Roy Goebel, Versicherungsmakler aus Berlin-Spandau
Fragen zu diesem Thema?

Ich berate dich persönlich und vergleiche für dich aus rund 460 Versicherern.

Beratung anfragen030 95 600 300
WhatsApp