Kameraversicherung

Die Werte im Haushalt steigen und der Trend geht zu Spezialequipment wie Drohnen und spezielle Kameraausrüstungen.
Das dies viel Geld kostet, kannst Du Dir sicherlich denken. Viele Schäden entstehen durch Ungeschicklichkeit und versehen, was aber die Haftpflicht, oder die Hausratversicherung nicht abdeckt.

Hier gibt es spezielle Elektronikversicherungen die sich darauf spezialisiert haben, solche Risiken abzusichern.

Versichert werden können das gesamte fotografische und filmische Gerät sowie die elektronische Ausstattung Ihres Studios (EDV, Laptop, Fax, Kopierer, Telefonanlage, Drohnen etc.).

Auch Unterwasserequipment kann mitversichert werden.

Drohnen können in einem separaten Vertrag versichert werden.

Der Versicherungsschutz trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, insbesondere:

  • Fallen lassen
  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl
  • Transportmittelunfall
  • Verlieren
  • Höhere Gewalt
  • Wasserschaden
  • Beraubung und Beschädigung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • aufgegebenes Fluggepäck, das nicht ankommt

 

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind lediglich folgende Standardgefahren:

  • Kriegsereignisse,
  • Kernenergie
  • Vorsatz.

Die Versicherung gilt für beweglich versicherte Geräte weltweit während der Ruhe- und Gebrauchszeiten im Studio, in der Wohnung, auf Reisen und im Kraftfahrzeug.

Für stationär versicherte Geräte gilt der Versicherungsschutz an den gemeldeten Versicherungsorten.

Nein. Sie haben die Wahl zwischen dem Führen einer Geräteliste (Einzeldeklaration) und der Angabe einer pauschalen Versicherungssumme (Pauschaldeklaration).
Laptop/Tablet Falls Sie für Ihr Fotoequipment die Pauschaldeklaration gewählt haben, muss ein ggf. mitzuversicherndes Laptop/Tablet separat mit dessen Spezifikationen in der Geräteliste angegeben werden.

In den P- und E-Tarifen darf deren Wert 30 % der gesamten Versicherungssumme (VS) nicht
überschreiten.

Bei der Einzeldeklaration überlassen wir die Wertfestlegung für jedes einzelne Gerät weitestgehend Ihnen. Maximal können Sie den Neuwert wählen. Bei der Einzeldeklaration geben Sie nur die Geräte an, die Sie versichern wollen und sparen somit Beitrag.
Bei der Pauschaldeklaration gilt generell der Neuwert aller versicherbaren Geräte.

Für Zukäufe während des Versicherungsjahres gilt eine zusätzliche VS von 30 %. Wenn Sie z.B. eine VS von € 5.000.- haben, brauchen Sie Zukäufe bis zu insgesamt € 1.500.- nicht sofort zu melden.
Diese sind kostenfrei bis zur nächsten Hauptfälligkeit Ihres Vertrages (ursprünglicher Beginn) mitversichert.

Erst zur Hauptfälligkeit sind diese zu melden. VS und Prämie für das nächste Versicherungsjahr erhöhen sich entsprechend. Und Sie haben im nächsten Jahr wieder 30 % Vorsorge auf die erhöhte Summe.

Unterbleibt die Änderungsmeldung zur Hauptfälligkeit, entfällt die Vorsorgeversicherungssumme für das jeweilige Jahr.

Im Totalschadensfall haben Sie Anspruch auf den vollen Versicherungswert. Gibt es auf Grund des Technologiefortschritts kein gleichwertiges Gerät mehr, kann auch der Wert des Nachfolgemodells herangezogen werden.

Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, werden bis zu 110 % der jeweiligen VS ersetzt.

In unserer PREMIUM-Versicherung genießen Sie unbegrenzten Versicherungsschutz bei Tag und Nacht.

Leihequipment ist automatisch bis zu einem Wert von mindestens € 5.000.- beitragsfrei mitversichert. Ab einer Versicherungssumme von € 10.001 für eigene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz für Leih- und Mietgeräte für bis zu 50 % der Versicherungssumme, maximal € 10.000.-.

Bei Leihvorgängen bis zu diesen Werten brauchen Sie uns nicht zu informieren. Auch höherwertiges Leihequipment kann auf Anfrage mitversichert werden.

Hier gilt der volle Versicherungsschutz.

Bei Schadenfreiheit vermindert sich die Selbstbeteiligung nach 2 schadenfreien Jahren jährlich um 1/3.

D.h. nach 4 schadenfreien Jahren haben Sie keine Selbstbeteiligung mehr und zahlen weiter den niedrigen Beitrag!
Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit Bei Schäden, die 10 % der vertraglichen Versicherungssumme, maximal € 1.000.- nicht überschreiten, wird auf die Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit verzichtet. Kleinteile, die dem fotografischen Gebrauch zuzuordnen sind, sind pauschal in Höhe von 10 % der
Versicherungssumme maximal € 500.- mitversichert.


Upgrade-Versprechen führt der Versicherer ein neues Produkt mit verbessertem
Versicherungsschutz ein, wird der Versicherungsnehmer im Schadenfall so gestellt, als hätte er den Vertrag auf die neuen Bedingungen umgestellt.

Erweitertes Upgrade-Versprechen versichert gelten auch Schäden, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts, bei einem anderweitigen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherer im Rahmen dessen Versicherungsbedingungen zur Fotoversicherung gedeckt wären.

Die in Ziffer 2.7 und Ziffer 12 der Versicherungsbedingungen genannten Ausschlüsse und Besondere Verwirkungsgründe bleiben bestehen. Die Höchstentschädigung im Rahmen dieses erweiterten Upgrade-Versprechens beträgt 10.000 EUR auf erstes Risiko je Schadenereignis.


Vertragsänderungen Sie können jederzeit Vertragsänderungen vornehmen.

Bei Änderungen der Geräteliste ist stets eine komplette neue Liste einzureichen.

Der Versicherer übernimmt im Schadenfall außerdem die Kosten eines Leihgerätes bis zu 3 % der jeweiligen Versicherungssumme für eine Dauer von bis zu 14 Tagen.
Die Versicherung gilt für den Versicherungsnehmer und jede andere berechtigte Person (z.B. Assistent), solange die versicherten Sachen unentgeltlich überlassen werden.
Hierfür werden grundsätzlich nur Jahresverträge übernommen!

Kosteneinsparung durch Aufteilung in stationäre und beweglich eingesetzte Geräte (gilt nur für Tarif PREMIUM CLASSIC) Wenn Sie z. B. insgesamt € 15.000.- versichern möchten, aber nie mehr als € 10.000.- dabei haben, zahlen sie für den stationären Anteil von € 5.000.- nur einen Bruchteil des
Prämiensatzes, der für die beweglich eingesetzten € 10.000.- gilt und sparen somit deutlich an Beitrag.

Sie brauchen dabei nicht zu benennen, welches einzelne Gerät beweglich oder stationär eingesetzt wird, sondern nur, welcher Anteil der Gesamtsumme für den beweglichen und welcher für den stationären Einsatz gelten soll.

Im Schadensfall verlangt der Versicherer Eigentumsnachweise. Dazu sind die
Anschaffungsrechnungen am besten geeignet.

Zum Abschluss dieser Versicherung benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Falls Sie die Einzeldeklaration wählen, ist zusätzlich ein Geräteverzeichnis mit Typ, Gerätenummer, bei Objektiven auch Brennweite und Lichtstärke und Versicherungswert erforderlich.

Die Abwicklung erfolgt bequem per Fax bzw. Email.


Tipp: Die so versicherten Sachen können Sie aus Ihrer Studio-/Hausratversicherung herausnehmen
und dadurch Beiträge sparen!

Individuelle Anfrage, da jedes Risiko unterschiedlich ist