Wie verhalte ich mich richtig bei einem Unfall

Kurz und knapp: Absichern, verletzte Personen helfen, Notruf wählen 110 oder 112. Spuren sichern, Zeugen feststellen, persönliche Daten austauschen
Unfallstelle umgehend absichern:Eigenschutz hat oberste Priorität.

 

  • Warnblinkanlage sofort einschalten.

  • Warnweste bereits im Fahrzeug anlegen, bevor Sie aussteigen.

  • Vorsichtig aussteigen (auf fließenden Verkehr achten, am besten zur fahrbahnabgewandten Seite).

  • Warndreieck aufstellen:

    • Stadtverkehr: ca. 50 Meter Entfernung.

    • Landstraße: ca. 100 Meter Entfernung.

    • Autobahn: mind. 150 bis 200 Meter Entfernung.

  • Begeben Sie sich und Insassen hinter die Schutzplanke oder an einen sicheren Ort abseits der Fahrbahn.

Erste Hilfe leisten & Notruf absetzen:Bei Verletzten zählt jede Minute.

  • Verletzte Personen helfen und lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten.

  • Bei Personenschaden oder schwerem Sachschaden umgehend den Notruf (112) oder die Polizei (110) anrufen.

  • Die 5 W-Fragen beim Notruf:

    1. Wo ist es passiert?

    2. Was ist passiert?

    3. Wie viele Verletzte gibt es?

    4. Welche Art von Verletzungen?

    5. Warten auf Rückfragen!

Unfallstelle & Spuren sichern:Beweissicherung vor dem Räumen.

 

  • Fotos machen: Die Unfallsituation aus verschiedenen Blickwinkeln fotografieren (Fahrzeugpositionen, Gesamtlage, Bremsspuren, Beschädigungen, Straßenzustand).

  • Bagatellschaden: Bei geringfügigem Schaden (z. B. bloße Kratzer) die Fahrbahn rasch räumen, um den Nachfolgeverkehr nicht zu gefährden. Vorher Positionen der Reifen kurz auf der Fahrbahn markieren oder abfotografieren.

  • Keine voreiligen Schuldeingeständnisse: Machen Sie vor Ort keine Aussagen zur Schuldfrage gegenüber dem Unfallgegner oder Dritten.

Daten austauschen & Unfallbericht ausfüllen:

  • Tauschen Sie folgende Informationen mit den Beteiligten aus:

    • Name, Anschrift und Telefonnummer der Fahrer/Halter.

    • Amtliches Kennzeichen der Beteiligten.

    • Versicherung und Versicherungsscheinnummer.

  • Europäischen Unfallbericht von beiden Parteien ausfüllen und unterschreiben lassen (Unterschrift bestätigt nur den Hergang, kein Schuldeingeständnis).

  • Kontaktdaten eventueller Zeugen notieren.

Wann muss die Polizei gerufen werden?

In folgenden Fällen sollten Sie immer die Polizei (110) hinzuziehen:

  • Bei Personenschäden (Verletzte oder Getötete).

  • Bei hohem Sachschaden oder unklarer bzw. strittiger Sachlage.

  • Wenn der Unfallgegner sich unerlaubt vom Unfallort entfernt (Fahrerflucht) oder der Verdacht auf Alkohol-/Drogeneinfluss besteht.

  • Wenn ein Unfallgegner keine Versicherungs- oder Personaldokumente vorlegen kann.

  • Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen oder Mietwagen.

Sonderfall: Parkschaden (Fahrzeug beschädigt)

  • Hinterlassen Sie nicht nur einen Zettel an der Windschutzscheibe – das reicht rechtlich nicht aus und kann als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) gewertet werden.

  • Warten Sie eine angemessene Zeit (mindestens 20 bis 30 Minuten) vor Ort auf den Halter.

  • Kommt der Halter nicht zurück, melden Sie den Schaden unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle.