Wem ein Grundstück gehört, der muss dafür sorgen, dass dort niemand zu Schaden kommt. Diese Verkehrssicherungspflicht gilt auch für unbebaute Grundstücke, Gärten und Wiesen.
Gerade im Herbst und Winter wird es ernst: Wer Laub nicht beseitigt oder bei Glätte nicht streut, haftet, wenn jemand stürzt. Welche Räum- und Streupflichten gelten, regelt deine Gemeinde in ihrer Satzung.

Typische Schäden
- Ein Fußgänger rutscht auf nassem Laub oder Glatteis vor deinem Grundstück aus.
- Ein morscher Baum stürzt bei Sturm auf ein parkendes Auto.
- Ein Ast fällt auf den Gehweg und verletzt jemanden.
- Ein Kind verletzt sich auf deinem ungesicherten Grundstück.
Was die Versicherung leistet
Sie zahlt berechtigte Schadenersatzansprüche, etwa Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Reparaturen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Wer sie braucht
Eigentümer unbebauter Grundstücke, Gärten oder Waldstücke. Für das selbst bewohnte Einfamilienhaus reicht meist die Privathaftpflicht. Für vermietete Häuser gibt es die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Mein Tipp: Prüf, ob deine Privathaftpflicht dein Grundstück schon einschließt. Viele Tarife decken nur das selbst genutzte Wohngrundstück ab.
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