Drohnenversicherung

Eine Drohnenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die beim Betrieb einer Drohne gegenüber Dritten entstehen.

1. Pflicht zur Haftpflichtversicherung

Drohnenversicherung

In Deutschland gilt nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) eine gesetzliche Versicherungspflicht für den Betrieb von Drohnen im Freien.

  • Keine Bagatellgrenze: Die Pflicht gilt unabhängig von Gewicht, Größe oder Zweck (auch für Mini-Drohnen unter 250 g).

  • Gefährdungshaftung: Als Halter haften Sie für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die durch die Drohne entstehen – selbst dann, wenn Sie keine direkte Schuld trifft (z. B. bei einer unvorhergesehenen Windböe oder einem technischen Defekt).

2. Versicherungsoptionen im Überblick

Versicherungsart Zielgruppe & Beschreibung
Privathaftpflicht (PHV) Viele moderne Privathaftpflicht-Tarife decken rein privat genutzte Drohnen ab. Wichtig ist die Prüfung, bis zu welchem Startgewicht (MTOM) und ob Auslandsflüge mitversichert sind.
Separate Halter-Haftpflicht Spezialisierte Police für Drohnen. Notwendig bei gewerblicher Nutzung (z. B. Fotografie für Kunden, Vermietung) oder bei Modellflug-Nutzung außerhalb des Rahmens der PHV.
Drohnen-Kaskoversicherung Freiwillige Zusatzversicherung. Deckt Schäden an der eigenen Drohne durch Absturz, Bedienfehler, Diebstahl oder Transportschäden ab. Lohnt sich meist erst bei hochpreisigen Modellen ab ca. 500 €.

3. Wichtige Tarif-Kriterien

  • Deckungssumme: Die gesetzliche Mindestdeckungssumme beträgt 750.000 SDR (Sonderziehungsrechte, ca. 1 Mio. Euro). Empfohlen wird eine Pauschaldeckung von 
    mindestens 5 bis 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden.

  • Deutsche Familienversicherung+ 2
  • Geltungsbereich: Achten Sie bei Urlaubsreisen auf weltweiten Schutz (USA/Kanada sind oft ausgeschlossen oder erfordern Zusatzbausteine).

  • Führerklausel: Prüfung, ob auch andere berechtigte Personen (Familienmitglieder, Freunde) die Drohne steuern dürfen und dabei versichert sind.

  • Nutzungsart: Trennung zwischen rein privater Nutzung und gewerblichen Einsätzen (schon ein YouTube-Video mit Werbeeinnahmen kann als gewerblich gewertet werden).

4. Rechtliche Auflagen für Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz greift in der Regel nur, wenn die gesetzlichen Vorgaben der EU-Drohnenverordnung eingehalten werden:

  1. LBA-Registrierung: Registrierung des Halters beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und Anbringen der e-ID an der Drohne.

    Deutsche Familienversicherung
  2. Kompetenznachweis: Ab 250 g Startmasse (oder bei Kamerasensor je nach Betriebskategorie) ist der EU-Drohnenführerschein (A1/A3 bzw. A2) erforderlich.

  3. Flugregeln: Einhalten von Flugverbotszonen (z. B. Wohngebiete, Flughäfen, Naturschutzgebiete) und maximale Flughöhen (i. d. R. 120 m im unkontrollierten Luftraum).