Mit der Tierhalterhaftpflicht sicherst du dich gegen Schäden ab, die dein Tier anderen zufügt. Gerade bei Hunden und Pferden ist sie unverzichtbar, weil du als Halter auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Nach § 833 BGB gilt für Tierhalter die sogenannte Gefährdungshaftung. Erschrickt dein Pferd und läuft auf die Straße oder beißt dein Hund jemanden, musst du für den Schaden einstehen, auch wenn dich keine Schuld trifft. Und zwar mit deinem gesamten Vermögen.

Für welche Tiere brauchst du sie?
Hunde
In mehreren Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht, in Berlin zum Beispiel für alle Hunde. Andere Länder schreiben sie nur für große Hunde oder bestimmte Rassen vor. Sinnvoll ist sie für jeden Hund.
Pferde
Ein ausbrechendes Pferd kann schwere Unfälle mit hohen Personen- und Sachschäden verursachen. Eine Pferdehaftpflicht ist deshalb für jeden Halter wichtig.
Was die Tierhalterhaftpflicht leistet
- Prüfen: Die Versicherung klärt, ob die Forderung des Geschädigten berechtigt ist.
- Zahlen: Berechtigte Ansprüche werden ersetzt, zum Beispiel Behandlungskosten und Schmerzensgeld nach einem Biss, Tierarztkosten für einen verletzten fremden Hund oder Reparaturkosten am Auto.
- Abwehren: Unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie für dich ab, wenn nötig vor Gericht.
Darauf solltest du beim Abschluss achten
- Deckungssumme: möglichst hoch, mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Mietsachschäden: wichtig, wenn du zur Miete wohnst oder mit Tier in Ferienwohnungen und Hotels übernachtest.
- Fremdhüter: Der Schutz sollte auch gelten, wenn Freunde, Familie oder ein Gassigeher dein Tier betreuen.
- Ohne Leine: Prüfe, ob Schäden auch dann gezahlt werden, wenn dein Hund einmal ohne Leine unterwegs war.
- Welpen und Fohlen: Nachwuchs sollte in den ersten Monaten automatisch mitversichert sein, bei unkastrierten Tieren auch ungewollte Deckakte.
