Wissenwertes von A-Z

A

Altersrentenversicherung
Dient dem Aufbau einer finanziellen Absicherung für den Lebensabend, um nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben den Lebensstandard zu sichern (gesetzlich, betrieblich oder privat).

Allgefahrenversicherung
Eine Schadenversicherung (häufig im Sach- oder technischen Bereich), die Schäden durch alle Gefahren abdeckt, es sei denn, eine bestimmte Ursache ist im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen (auch All-Risk-Versicherung genannt).

Amtshaftpflichtversicherung
Schützt Personen im öffentlichen Dienst (z. B. Beamte) vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, wenn ihnen bei der Ausübung ihres Amtes ein schuldhafter Fehler unterlaufen ist.

Anwartschaftsversicherung
Ermöglicht es, bestehende Versicherungsansprüche (meist in der privaten Kranken- oder Rentenversicherung) während einer befristeten Unterbrechung (z. B. Elternzeit oder Auslandsaufenthalt) für einen kleinen Beitrag einzufrieren, um später ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Altersrückstellungen nahtlos fortzufahren.

Arbeitslosenversicherung
Ein obligatorischer Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung, der Arbeitnehmer bei Eintritt von Arbeitslosigkeit durch finanzielle Leistungen (wie das Arbeitslosengeld) unterstützt und bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hilft.

Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Zahlt eine vereinbarte Rente, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit oder Unfall über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitsunfähig sind (oft als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung).

Arzthaftpflichtversicherung
Eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und medizinisches Personal, die bei Behandlungsfehlern oder Verletzungen der ärztlichen Sorgfaltspflicht einspringt und unberechtigte sowie berechtigte Schadensersatzforderungen abwehrt oder begleicht.

Assistanceversicherung
Garantiert im Ernstfall schnelle Soforthilfe, Organisation und Beratung (z. B. Pannenhilfe, Rücktransport aus dem Ausland oder Handwerker-Notdienst), statt primär finanzielle Entschädigung zu leisten.

Ausbildungsversicherung
Eine Vorsorgeform (oft gekoppelt an eine Risikolebensversicherung), die sicherstellt, dass die Ausbildung oder das Studium von Kindern auch im Todesfall oder bei Invalidität der versorgenden Person finanziert ist.

Auslandsreisekrankenversicherung
Übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente und Rücktransporte bei Krankheiten oder Unfällen während einer Auslandsreise.

Ausstellungsversicherung
Bietet Rundum-Schutz für wertvolle Gegenstände, Kunstwerke oder Exponate gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl während des Transports zu und während einer Ausstellung.

Autoversicherung
Oberbegriff für die Pflichtversicherung (Kfz-Haftpflicht) sowie freiwillige Ergänzungen (Teil- und Vollkasko) zur Absicherung von Schäden, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen oder am eigenen Fahrzeug eintreten.

B

Bauherren-Haftpflichtversicherung
Schützt Bauherren vor finanziellen Folgen, wenn während der Bauphase Dritte auf dem Grundstück zu Schaden kommen (z. B. durch unzureichende Absicherung der Baustelle).

Baurechtsschutzversicherung
Deckt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten ab, die im Zusammenhang mit dem Bau oder Erwerb einer Immobilie entstehen (oft als Baustein oder Wartezeit-Tarif in die private Rechtsschutzversicherung integriert).

Bauleistungsversicherung
Auch Bauwesenversicherung genannt; schützt den Bauherren vor unvorhergesehenen Schäden während der Bauzeit (z. B. durch Unwetter, Vandalismus oder Materialdiebstahl am Bau).

Berufshaftpflichtversicherung
Speziell für Selbstständige, Freiberufler und bestimmte Berufsguppen, um Schäden abzusichern, die Dritten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zugefügt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Sichert die finanzielle Existenz ab, wenn Versicherte ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall ganz oder teilweise dauerhaft nicht mehr ausüben können.

Betriebshaftpflichtversicherung
Die grundlegende Haftpflichtabsicherung für Unternehmen und Gewerbetreibende gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im betrieblichen Alltag Dritten zugefügt werden.

Betriebsunterbrechungsversicherung
Kommt für den fortlaufenden finanziellen Schaden (entgangener Gewinn und feste Kosten wie Löhne oder Mieten) auf, wenn ein Betrieb nach einem Sachschaden (z. B. Feuer oder Wasserschaden) vorübergehend nicht arbeiten kann.

Bootskaskoversicherung
Eine Sachversicherung für Motor- oder Segelboote, die Schäden am eigenen Wasserfahrzeug (z. B. durch Kollision, Sturm, Brand oder Diebstahl) sowie meist auch Bergungskosten absichert.

Bürgschaftsversicherung
Auch Kautionsversicherung genannt; ein Finanzinstrument, bei dem ein Versicherer für ein Unternehmen gegenüber einem Dritten (z. B. Auftraggeber oder Vermieter) eine Bürgschaft übernimmt, anstatt dass Kapital als Sicherheit gebunden wird.

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