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Private Haftpflichtversicherung

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Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt. Denn nach § 823 BGB gilt: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Und zwar mit seinem gesamten Vermögen, ohne Obergrenze.

Ein Moment der Unachtsamkeit reicht: Du übersiehst als Radfahrer einen Fußgänger, deine Waschmaschine setzt die Wohnung unter dir unter Wasser oder du stößt beim Freund den teuren Fernseher um. Bei Personenschäden können Behandlungskosten, Verdienstausfall und lebenslange Renten schnell in die Millionen gehen.

Waschmaschine läuft aus und verursacht einen Wasserschaden: Ein Haftpflichtschaden kann schnell passieren

Was die Privathaftpflicht für dich leistet

Sie zahlt berechtigte Forderungen

Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du anderen versehentlich zufügst, übernimmt die Versicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab

Ist eine Forderung unberechtigt oder zu hoch, wehrt die Versicherung sie für dich ab, wenn nötig auch vor Gericht. Man spricht vom passiven Rechtsschutz.

Darauf kommt es bei einem guten Tarif an

  • Hohe Deckungssumme: mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, besser 50 Millionen Euro.
  • Forderungsausfalldeckung: Wirst du selbst geschädigt und der Verursacher hat weder Geld noch eine Haftpflicht, springt deine eigene Versicherung ein.
  • Schlüsselverlust: Der Verlust fremder Schlüssel, etwa für die Mietwohnung oder vom Arbeitgeber, kann eine ganze Schließanlage betreffen. Mehr dazu im Ratgeber Schlüsselverlust.
  • Mietsachschäden: Schäden an der gemieteten Wohnung oder im Hotelzimmer sollten mitversichert sein.
  • Gefälligkeitsschäden: Hilfst du Freunden beim Umzug und es geht etwas kaputt, sollte der Tarif auch dann zahlen.
  • Ehrenamt: Engagierst du dich ehrenamtlich, sollte das ohne Aufpreis eingeschlossen sein.
  • Ausland: Achte darauf, wie lange der Schutz auf Reisen und bei längeren Auslandsaufenthalten gilt.
  • Vorsorgeversicherung und Innovationsklausel: Neue Risiken nach Vertragsbeginn sind automatisch abgesichert, und Verbesserungen künftiger Tarife gelten auch für dich.

Wer ist mitversichert?

  • Single oder Familie: Es gibt Tarife für Alleinstehende, Paare und Familien.
  • Kinder: Minderjährige Kinder sind im Familientarif mitversichert, volljährige Kinder meist während der ersten Ausbildung oder des Studiums.
  • Haustiere: Kleine Haustiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind in der Regel mitversichert. Für Hunde und Pferde brauchst du eine eigene Tierhalterhaftpflicht.
Mein Tipp: Viele Verträge sind Jahre alt und haben niedrige Deckungssummen oder keine Forderungsausfalldeckung. Ich prüfe deinen bestehenden Vertrag kostenlos und vergleiche ihn mit aktuellen Tarifen. Bestehende Verträge kannst du mir auch direkt über die Vertragsübernahme übergeben.
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Roy Goebel, Versicherungsmakler aus Berlin-Spandau
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