Startseite » Tierhalterversicherung

Tierhalterversicherung

Persönliche Beratung aus Berlin-Spandau, für Berlin und Brandenburg und online bundesweit.

Kostenlose Beratung anfragen030 95 600 300

Mit der Tierhalterhaftpflicht sicherst du dich gegen Schäden ab, die dein Tier anderen zufügt. Gerade bei Hunden und Pferden ist sie unverzichtbar, weil du als Halter auch ohne eigenes Verschulden haftest.

Nach § 833 BGB gilt für Tierhalter die sogenannte Gefährdungshaftung. Erschrickt dein Pferd und läuft auf die Straße oder beißt dein Hund jemanden, musst du für den Schaden einstehen, auch wenn dich keine Schuld trifft. Und zwar mit deinem gesamten Vermögen.

Frau küsst ihr Pferd: Tierhalterversicherung, weil Tiere auch mal unberechenbar sind

Für welche Tiere brauchst du sie?

Hunde

In mehreren Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht, in Berlin zum Beispiel für alle Hunde. Andere Länder schreiben sie nur für große Hunde oder bestimmte Rassen vor. Sinnvoll ist sie für jeden Hund.

Pferde

Ein ausbrechendes Pferd kann schwere Unfälle mit hohen Personen- und Sachschäden verursachen. Eine Pferdehaftpflicht ist deshalb für jeden Halter wichtig.

Kleine Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Vögel sind in der Regel über deine private Haftpflichtversicherung mitversichert. Ein kurzer Blick in den Vertrag lohnt sich trotzdem.

Was die Tierhalterhaftpflicht leistet

  • Prüfen: Die Versicherung klärt, ob die Forderung des Geschädigten berechtigt ist.
  • Zahlen: Berechtigte Ansprüche werden ersetzt, zum Beispiel Behandlungskosten und Schmerzensgeld nach einem Biss, Tierarztkosten für einen verletzten fremden Hund oder Reparaturkosten am Auto.
  • Abwehren: Unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie für dich ab, wenn nötig vor Gericht.

Darauf solltest du beim Abschluss achten

  • Deckungssumme: möglichst hoch, mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Mietsachschäden: wichtig, wenn du zur Miete wohnst oder mit Tier in Ferienwohnungen und Hotels übernachtest.
  • Fremdhüter: Der Schutz sollte auch gelten, wenn Freunde, Familie oder ein Gassigeher dein Tier betreuen.
  • Ohne Leine: Prüfe, ob Schäden auch dann gezahlt werden, wenn dein Hund einmal ohne Leine unterwegs war.
  • Welpen und Fohlen: Nachwuchs sollte in den ersten Monaten automatisch mitversichert sein, bei unkastrierten Tieren auch ungewollte Deckakte.
Auch an die Gesundheit deines Tieres denken: Die Tierhalterhaftpflicht zahlt nur für Schäden bei anderen. Tierarzt- und Operationskosten für dein eigenes Tier sichert die Tierversicherung ab, für Kaninchen gibt es eine eigene Kaninchenversicherung.
Den passenden Schutz für dein Tier findenIch vergleiche für dich aus rund 460 Versicherern.
Beratung anfragen
Roy Goebel, Versicherungsmakler aus Berlin-Spandau
Fragen zu diesem Thema?

Ich berate dich persönlich und vergleiche für dich aus rund 460 Versicherern.

Beratung anfragen030 95 600 300