Wieder ein Fall für den Anwalt, Zitat meines Mandanten. Es geht um Garantie eines nagelneuen Fahrzeug von Volkswagen.
Bei einer Reparatur im Oktober fiel (erst hinterher) auf, dass mein Touran (Erstzulassung Mai 2025, kein Reimport) keine Garantie mehr hat.
Offensichtlich waren zum Zeitpunkt der Erstzulassung bereits 8 Monate Garantie „verbraucht“, weil im VW-System der Hinweis „Auslieferung Sep 2024“ steht. Tipp vom Anwalt: im Kaufvertrag ausdrücklich das Datum des Garantiezeitraums hineinschreiben lassen. Auch mein VW-Händler (in Grevenbroich) und die Rep-Werkstatt (VW-Minrath) waren überrascht, so dass es bei Kauf auch keine Aufklärung darüber gab.
Eine Klage gegen VW scheint zwecklos, weil in den Garantie-Bestimmungen ausdrücklich erwähnt wird, dass Garantiebeginn Erstzulassung oder Auslieferung sein können. Das weiß kein normaler Käufer und in der Werbung wird nur von 24 Monaten gesprochen. So bleibe ich auf den Reparaturkosten innerhalb einer vermuteten Garantie sitzen. Händler, Reparaturwerkstatt und VW lassen bezüglich der Garantie in meinem Fall nicht mit sich reden. Nie wieder VW! Michael M., Duisburg
