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Verkehrsunfall: So verhältst du dich richtig

Persönliche Beratung aus Berlin-Spandau, für Berlin und Brandenburg und online bundesweit.

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Kurz und knapp: Absichern, verletzte Personen helfen, Notruf wählen 110 oder 112. Spuren sichern, Zeugen feststellen, persönliche Daten austauschen
Unfallstelle umgehend absichern: Eigenschutz hat oberste Priorität.

 

  • Warnblinkanlage sofort einschalten.

  • Warnweste bereits im Fahrzeug anlegen, bevor du aussteigst.

  • Vorsichtig aussteigen (auf fließenden Verkehr achten, am besten zur fahrbahnabgewandten Seite).

  • Warndreieck aufstellen:

    • Stadtverkehr: ca. 50 Meter Entfernung.

    • Landstraße: ca. 100 Meter Entfernung.

    • Autobahn: mind. 150 bis 200 Meter Entfernung.

  • Bring dich und die Insassen hinter die Schutzplanke oder an einen sicheren Ort abseits der Fahrbahn.

Erste Hilfe leisten & Notruf absetzen: Bei Verletzten zählt jede Minute.

  • Verletzten Personen helfen und lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten.

  • Bei Personenschaden oder schwerem Sachschaden umgehend den Notruf (112) oder die Polizei (110) anrufen.

  • Die 5 W-Fragen beim Notruf:

    1. Wo ist es passiert?

    2. Was ist passiert?

    3. Wie viele Verletzte gibt es?

    4. Welche Art von Verletzungen?

    5. Warten auf Rückfragen!

Unfallstelle & Spuren sichern: Beweissicherung vor dem Räumen.

 

  • Fotos machen: Die Unfallsituation aus verschiedenen Blickwinkeln fotografieren (Fahrzeugpositionen, Gesamtlage, Bremsspuren, Beschädigungen, Straßenzustand).

  • Bagatellschaden: Bei geringfügigem Schaden (z. B. bloße Kratzer) die Fahrbahn rasch räumen, um den Nachfolgeverkehr nicht zu gefährden. Vorher Positionen der Reifen kurz auf der Fahrbahn markieren oder abfotografieren.

  • Keine voreiligen Schuldeingeständnisse: Mach vor Ort keine Aussagen zur Schuldfrage gegenüber dem Unfallgegner oder Dritten.

Daten austauschen & Unfallbericht ausfüllen:

  • Tausch folgende Informationen mit den Beteiligten aus:

    • Name, Anschrift und Telefonnummer der Fahrer/Halter.

    • Amtliches Kennzeichen der Beteiligten.

    • Versicherung und Versicherungsscheinnummer.

  • Europäischen Unfallbericht von beiden Parteien ausfüllen und unterschreiben lassen (Unterschrift bestätigt nur den Hergang, kein Schuldeingeständnis).

  • Kontaktdaten eventueller Zeugen notieren.

Wann muss die Polizei gerufen werden?

In folgenden Fällen solltest du immer die Polizei (110) hinzuziehen:

  • Bei Personenschäden (Verletzte oder Getötete).

  • Bei hohem Sachschaden oder unklarer bzw. strittiger Sachlage.

  • Wenn der Unfallgegner sich unerlaubt vom Unfallort entfernt (Fahrerflucht) oder der Verdacht auf Alkohol-/Drogeneinfluss besteht.

  • Wenn ein Unfallgegner keine Versicherungs- oder Personaldokumente vorlegen kann.

  • Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen oder Mietwagen.

Sonderfall: Parkschaden (Fahrzeug beschädigt)

  • Hinterlass nicht nur einen Zettel an der Windschutzscheibe. Das reicht rechtlich nicht aus und kann als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) gewertet werden.

  • Warte eine angemessene Zeit (mindestens 20 bis 30 Minuten) vor Ort auf den Halter.

  • Kommt der Halter nicht zurück, melde den Schaden unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle.

Was passiert danach?

Nach deinem Anruf bei mir übernehme ich auf Wunsch alles Organisatorische:

  • Wir erstellen gemeinsam einen Schadenbericht.
  • Ich melde den Schaden in deinem Auftrag bei der zuständigen Versicherung, bei deiner oder bei der des Unfallgegners.
  • Ich organisiere den Gutachter und, wenn ein Schutzbrief besteht, auch das Abschleppen.
  • Bei der Auswahl der Werkstatt helfe ich dir gern.

Reparatur des Fahrzeugs: deine Rechte

  • Du darfst dein Fahrzeug in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren lassen, also auch in einer Markenwerkstatt.
  • Liegen die geschätzten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, erhältst du grundsätzlich nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
  • Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 %, darfst du trotzdem reparieren lassen, wenn die Reparatur fachgerecht und im Umfang des Gutachtens erfolgt und du das Fahrzeug danach noch mindestens 6 Monate nutzt.
  • Willst du die Rechnung nicht vorstrecken, kann die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen (Sicherungsabtretung). Lass dir am besten vorher eine Kostenübernahmeerklärung der gegnerischen Kfz-Haftpflicht geben.
Schaden-Notruf rund um die Uhr: 030 52 285 367
Roy Goebel, Versicherungsmakler aus Berlin-Spandau
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